Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in diesem Jahr jedoch bereits ausgeschöpft. Ab sofort kann man daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW stellen.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Die KfW Bank zahlt ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen werden.
Ob im nächsten Jahr wieder Fördermittel bereitgestellt werden, ist wahrscheinlich, eine
Entscheidung trifft der Deutsche Bundestag bei den nächsten Haushaltsberatungen.
(Quelle KfW)