Koalitionsvertrag: Bausparkassenverbände vermissen Wohneigentum in der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge

Das Thema Bauen und Wohnen nimmt im frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP den seiner Bedeutung gemäßen Raum ein.

Das Thema Bauen und Wohnen nimmt im frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP den seiner Bedeutung gemäßen Raum ein. Der Verband der privaten Bausparkassen sowie die Bundesgeschäftsstelle der Landebausparkassen haben die wichtigsten Vorschläge aus diesem Bereich unter die Lupe genommen. Beide Verbände begrüßen, dass die Bundesregierung die Thematik künftig wieder in einem eigenständigen Ministerium für Bauen und Wohnen ansiedeln will

„Wir freuen uns, dass sich die Ampelkoalition explizit auf die Fahnen geschrieben hat, mehr Menschen zu ermöglichen, im selbst genutzten Eigentum zu wohnen. Daran werden wir die neue Bundesregierung messen – und sie auch regelmäßig erinnern“, so Hauptgeschäftsführer Christian König und Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Bausparkassen bieten sich zugleich als natürlicher Partner an, um dieses Ziel konstruktiv zu begleiten. „Was wir schon heute sagen können: An der Eigenkapitalhürde als momentan größtes Hemmnis für den Eigentumserwerb anzusetzen, ist richtig. Auch eine flexiblere Handhabung der Grunderwerbsteuer durch die Länder kann nur hilfreich sein“.

Erwähnenswert, weil es überlesen werden könnte, sei zudem: Auch beim Neubauziel von 400.000 Wohnungen, darunter 100.000 öffentlich geförderten, haben die Koalitionäre das Wohneigentum nicht vergessen. Sie wollen den sozialen Wohnungsbau inklusive einer sozialen Eigenheimförderung fortführen. Was sich dahinter konkret verbirgt, ist noch offen. „Wir gehen aber davon aus, dass die vorliegenden Vorschläge rund um Miet- und Sozialkauf auf Gehör gestoßen sind und in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus integriert werden sollen“, so die Bausparkassenverbände.

Kaum weniger ausgereift als im Sondierungspapier erscheinen dagegen die Überlegungen zur Reform der privaten Altersvorsorge. Weiterhin lassen die Formulierungen in diesem Kapitel mehr Fragen offen, als sie beantworten. Leider wird nach wie vor mit keiner Silbe erwähnt, dass Wohneigentum zu den besten und beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge gehört. „Es geht also bei der bevorstehenden Konkretisierung darum, nicht ausgerechnet diesen Weg zu verbauen, indem man Ersparnisse in halbstaatlichen Fonds einsperrt“, so König und Guthmann. „Wir sind aber zuversichtlich, dass der Gesetzgeber dieses Problem erkennt und berücksichtigt, um den Menschen die Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Zuhause nicht noch schwerer zu machen. Notwendig ist dafür die Entbürokratisierung der staatlich geförderten Eigenheimrente.“

(Quelle: Geschäftsstelle der Landesbausparkassen, Berlin)

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Koalitionsvertrag: Bausparkassenverbände vermissen Wohneigentum in der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge

Das Thema Bauen und Wohnen nimmt im frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP den seiner Bedeutung gemäßen Raum ein.

Das Thema Bauen und Wohnen nimmt im frisch veröffentlichten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP den seiner Bedeutung gemäßen Raum ein. Der Verband der privaten Bausparkassen sowie die Bundesgeschäftsstelle der Landebausparkassen haben die wichtigsten Vorschläge aus diesem Bereich unter die Lupe genommen. Beide Verbände begrüßen, dass die Bundesregierung die Thematik künftig wieder in einem eigenständigen Ministerium für Bauen und Wohnen ansiedeln will

„Wir freuen uns, dass sich die Ampelkoalition explizit auf die Fahnen geschrieben hat, mehr Menschen zu ermöglichen, im selbst genutzten Eigentum zu wohnen. Daran werden wir die neue Bundesregierung messen – und sie auch regelmäßig erinnern“, so Hauptgeschäftsführer Christian König und Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Bausparkassen bieten sich zugleich als natürlicher Partner an, um dieses Ziel konstruktiv zu begleiten. „Was wir schon heute sagen können: An der Eigenkapitalhürde als momentan größtes Hemmnis für den Eigentumserwerb anzusetzen, ist richtig. Auch eine flexiblere Handhabung der Grunderwerbsteuer durch die Länder kann nur hilfreich sein“.

Erwähnenswert, weil es überlesen werden könnte, sei zudem: Auch beim Neubauziel von 400.000 Wohnungen, darunter 100.000 öffentlich geförderten, haben die Koalitionäre das Wohneigentum nicht vergessen. Sie wollen den sozialen Wohnungsbau inklusive einer sozialen Eigenheimförderung fortführen. Was sich dahinter konkret verbirgt, ist noch offen. „Wir gehen aber davon aus, dass die vorliegenden Vorschläge rund um Miet- und Sozialkauf auf Gehör gestoßen sind und in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus integriert werden sollen“, so die Bausparkassenverbände.

Kaum weniger ausgereift als im Sondierungspapier erscheinen dagegen die Überlegungen zur Reform der privaten Altersvorsorge. Weiterhin lassen die Formulierungen in diesem Kapitel mehr Fragen offen, als sie beantworten. Leider wird nach wie vor mit keiner Silbe erwähnt, dass Wohneigentum zu den besten und beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge gehört. „Es geht also bei der bevorstehenden Konkretisierung darum, nicht ausgerechnet diesen Weg zu verbauen, indem man Ersparnisse in halbstaatlichen Fonds einsperrt“, so König und Guthmann. „Wir sind aber zuversichtlich, dass der Gesetzgeber dieses Problem erkennt und berücksichtigt, um den Menschen die Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Zuhause nicht noch schwerer zu machen. Notwendig ist dafür die Entbürokratisierung der staatlich geförderten Eigenheimrente.“

(Quelle: Geschäftsstelle der Landesbausparkassen, Berlin)