Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 befristete Förderung für Neubauten, die dem Effizienzhaus 55-Standard entsprechen, wurde durch die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verlängert. Das Programm wird fortgesetzt, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres 2026. Das teilte die KfW am 19. Juni 2026 in einer Pressemitteilung mit. Ziel der Förderung ist der Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Kredits in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Gefördert werden können Neubau und Ersterwerb bestimmter Gebäude, die die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen und die zur Wärmeerzeugung keine fossilen Energien nutzen. Die Förderungen sind in das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ bei der KfW integriert. Die genauen Förderbedingungen und -konditionen können der Internetseite der KfW entnommen werden.
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: www.kfw.de/297
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude: www.kfw.de/299
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen: www.kfw.de/498
Quelle: Pressemitteilung der KfW vom 19.06.2026

