Neue Energieausweise für Gebäude

Laut einer EU-Richtlinie soll es ab Mai diesen Jahres EU-einheitliche Energieausweise für Gebäude geben.

Laut einer EU-Richtlinie soll es ab Mai diesen Jahres EU-einheitliche Energieausweise für Gebäude geben. Die neue Skala läuft von A bis G, wobei in Klasse A nur Nullemissionsgebäude fallen sollen, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes enthalten soll. In Deutschland wird die Regelung aber voraussichtlich erst später mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt.

Neu ist außerdem, dass Energieausweise dann zukünftig auch bei Verlängerung eines Mietvertrags und größeren Renovierungen Pflicht sind. Auch für Gebäude in Besitz oder Nutzung von öffentlichen Einrichtungen ist er Pflicht. Für selbstbewohntes Wohneigentum ist der Ausweis, wie auch vorher schon, nicht verpflichtend. Alte Energieausweise werden mit der Reform nicht automatisch ungültig, werden also noch im Umlauf bleiben, bis sie regulär ablaufen. Die zwei Ausweistypen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bleiben weiterhin bestehen.

Quellen: energie-fachberater.de; energiezukunft.eu

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Neue Energieausweise für Gebäude

Laut einer EU-Richtlinie soll es ab Mai diesen Jahres EU-einheitliche Energieausweise für Gebäude geben.

Laut einer EU-Richtlinie soll es ab Mai diesen Jahres EU-einheitliche Energieausweise für Gebäude geben. Die neue Skala läuft von A bis G, wobei in Klasse A nur Nullemissionsgebäude fallen sollen, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes enthalten soll. In Deutschland wird die Regelung aber voraussichtlich erst später mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt.

Neu ist außerdem, dass Energieausweise dann zukünftig auch bei Verlängerung eines Mietvertrags und größeren Renovierungen Pflicht sind. Auch für Gebäude in Besitz oder Nutzung von öffentlichen Einrichtungen ist er Pflicht. Für selbstbewohntes Wohneigentum ist der Ausweis, wie auch vorher schon, nicht verpflichtend. Alte Energieausweise werden mit der Reform nicht automatisch ungültig, werden also noch im Umlauf bleiben, bis sie regulär ablaufen. Die zwei Ausweistypen Verbrauchs- und Bedarfsausweis bleiben weiterhin bestehen.

Quellen: energie-fachberater.de; energiezukunft.eu