Damit können Privatpersonen die Förderung für eine Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer Photovoltaik Anlage nicht
mehr beantragen. Zukünftig soll die Förderung auf Schnellladestationen sowie Wärme- und Kältespeichern fokussiert werden.
Der Förderstopp gilt aber nicht für freiberuflich Tätige oder Einzelunternehmen, Vermieter und Mieter, die eine Ladestation an
Stellplätzen für Mieter beantragen. Auch sind weiterhin Stellplätze an Eigentumswohnanlagen förderfähig.
Ladepunkte bis 50 kw/h werden mit 1500 Euro gefördert – aber nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Erneuerbaren Energie-Anlage (EE-Anlage).
Andere Ladepunkte, die keine EE-Anlage errichten, können einen Landeszuschuss von 1000 Euro je Ladepunkt erhalten.
Für mehr Infos: https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/privatpersonen